Anmeldung um Bildungsförderung

Unter Vorlage des Abschlusszeugnisses wird eine Bildungsförderung für einen Schulbesuch bzw. einer Lehre nach der Pflichtschule gewährt.

Förderungstext:

Beschluss des GR vom 30.10.2018, TOP 7


Die Bildungsförderung wird mit der Vorlage eines Jahreszeugnisses einer höheren Schule (HTBLA, HBLA, HAK, Gymnasium, etc.) sowie gleichzeitiger Anmeldung mittels aufliegendem Formblatt ab der absolvierten 10. Schulstufe (inkl.) gewährt.

Pro Abschlusszeugnis ab der 10. Schulstufe (inkl.) wird eine Begabtenförderung für den erfolgreichen Abschluss der Schulstufe von EURO 50,00 bei normalem bzw. gutem Erfolg sowie EURO 75,00- für einen ausgezeichneten Erfolg gewährt.

Im Jahr des Abschlusses der Schulausbildung wird nur für das Jahresabschlusszeugnis eine Bildungsförderung gewährt, für das Reifeprüfungszeugnis selbst gibt es keine separate Förderung mehr. 

Für Lehrlinge gilt die gleiche Regelung, pro Lehrjahr-Zeugnis eine Förderung, keine separate Förderung für das Lehrabschlusszeugnis.

Für den Besuch von Hochschulen, Fachhochschulen etc. wird keine jährliche Bildungsförderung gewährt. Der Abschluss eines Hochschulstudiums bzw. einer Fachhochschule, sowie die Absolvierung einer Meisterprüfung und der Ablegung eines Krankenpflegediploms wird mit Vorlage der ersten Abschlussurkunde (Sponsion, Promotion, Abschluss einer Fachhochschule) einmalig pro Person mit EURO 150,00 gefördert. Mehrfachstudien sowie Mehrfach-Meisterprüfungen werden nicht gefördert. 

Die Gewährung der Bildungsförderung ist an ein Anmeldungsdatum innerhalb des Ausstellungsjahrs des Abschlusszeugnisses gebunden. Später einlangende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. 




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