Sachkundenachweis nach dem TSchG für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel

Hund

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit 1. Juli 2026 tritt entsprechend der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) die Pflicht zur Absolvierung eines Sachkundenachweises für die Neu-Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Kraft.

 

Im Anhang darf finden Sie hierzu ein Informationsschreiben. 

 

Dieser Sachkundenachweis ist nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) zu erbringen. Davon gänzlich unabhängig sind die Vorgaben des Oö. Hundehaltegesetzes 2024, weshalb die beiden Sachkundenachweise (derzeit) unabhängig voneinander zu erbringen sind. 

01.07.2026