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Die Kanalbenützungsgebühr setzt sich ab 1. Jänner 2024 zusammen aus:
a) jährliche Grundgebühr pro Hausanschluss € 64,00/Jahr und Anschluss
b) Gebühr pro gemeldeter Person im Haushalt im Quartal € 47,31/Person und Quartal
c) Ein Kinderabschlag von 60% bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf die Quartalsgebühr wird gewährt. Die Quartalsgebühr für Kinder € 18,92/Kind und Quartal
d) Kanalbenützungsgebühr f. Betriebe u. Mehrparteienwohnhäuser € 5,05/m³ jährl. WasserverbrauchGrundgebühr für diese Objekte € 0,00/Jahr und Anschluss