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Die Kanalbenützungsgebühr setzt sich ab 1. Jänner 2026 zusammen aus:
a) jährliche Grundgebühr pro Hausanschluss € 68,55/Jahr und Anschluss
b) Gebühr pro gemeldeter Person im Haushalt im Quartal € 50,68/Person und Quartal
c) Ein Kinderabschlag von 60% bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf die Quartalsgebühr wird gewährt. Die Quartalsgebühr für Kinder € 20,27/Kind und Quartal
d) Kanalbenützungsgebühr f. Betriebe u. Mehrparteienwohnhäuser € 5,41/m³ jährl. WasserverbrauchGrundgebühr für diese Objekte € 0,00/Jahr und Anschluss
e) Bereitstellungsgebühr für angeschlossene leere Grundstücke € 0,33 pro m² und Jahr
f) für Anschlüsse auf Basis Einwohnergleichwerte € 1,65 /m³ jährl. Abwasserentsorgung