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Ziel
Die Steigerung der Blühflächen und der Biodiversität im gesamten Gemeindegebiet ist das Hauptziel dieser Maßnahme. Durch die Anlage von Blühflächen an neuralgischen Kreuzungsbereichen soll zusätzlich die Verkehrssicherheit erhöht werden, indem die Einsicht verbessert wird. Um eine breite Teilnahme zu erreichen, wird eine finanzielle Förderung angeboten werden, die es für Grundeigentümer, Bewirtschafter oder Pächter attraktiver macht, sich zu beteiligen.
Standorte
Förderfähige Flächen müssen sich in unmittelbarer Nähe von Gemeindestraßen oder höherrangigen Straßen befinden. Hierzu zählen auch Bereiche an Ein- und Ausfahrten von landwirtschaftlichen privaten Wegen, wenn sie verkehrsrelevant sind.
Startzeitpunkt
Die Initiative startet im Frühjahr 2025 und wird über die Gemeindezeitung sowie weitere öffentliche Kanäle bekannt gemacht. Die allgemeinen Förderanträge wurden bereits von Landwirten an die zuständige Förderstelle übermittelt.
Dauer der Blühfläche
• Die Fläche soll im Frühjahr angelegt werden.
• Die Blühfläche muss bis Anfang September erhalten bleiben, um eine maximale Ökosystemleistung für Insekten, Vögel und andere Wildtiere zu gewährleisten.
Förderumfang und -größe
• Mindestfläche muss 150 m² betragen, die maximal geförderte Flächengröße beträgt 250 m². Die Förderung beträgt 1 Euro pro m².
• Der Förderbetrag soll die Kosten für Anbau (inklusive Maschinen, Arbeitszeit, Saatgut und Pflegemaßnahmen) abdecken.
• Der Anbau kann durch den Maschinenring erfolgen, die Koordination läuft über die Ortsbauernschaft.
• Ein Antragsteller kann für mehrere Flächen die Förderung beantragen.
• Die Flächen können als einjährige oder mehrjährige kultiviert werden. Wobei jedes Jahr erneut ein Förderantrag gestellt werden muss.
• Für die Förderung wird nicht auf einzelne Kulturen beschränkt.
• Förderung gilt bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes (€ 3.500,--)
• Sollte das Saatgut selbst besorgt werden, Rechnung und Beschreibung dem Antrag beilegen.
• Die Letztentscheidung der Förderfähigkeit liegt beim Umweltausschuss.
Abwicklung der Förderung:
Um die Teilnahme zu erleichtern, wird ein einfacher und bürgerfreundlicher Antragsprozess angestrebt:
• Festlegung klarer und transparenter Fördergrundlagen.
• Rasche und unkomplizierte Genehmigung der Förderanträge.
• Möglichkeit der Antragstellung per E-Mail mit folgenden Angaben:
o Standort / Position der Fläche (idealerweise GPS-Daten oder Parzellenbeschreibung).
o Größe der Fläche.
o Kontoverbindung für die Förderauszahlung.
Die Initiative zielt darauf ab, einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt sowie zur Steigerung der Verkehrssicherheit zu leisten. Landwirte, Bewirtschafter und Grundbesitzer haben die Möglichkeit, von einer attraktiven Förderung zu profitieren und sich aktiv an Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen zu beteiligen.