Bildungsförderung

Die Bildungsförderung wird mit der Vorlage eines Jahreszeugnisses einer höheren Schule ab der 10. Schulstufe (inkl.) gewährt. Es wird eine Begabtenförderung von € 50,-- bei normalem bzw. gutem Erfolg, sowie € 75,-- für einen ausgezeichneten Erfolg gewährt. 

Der Abschluss eines Hochschulstudiums bzw. einer Fachhochschule wird mit Vorlage der ersten Abschlussurkunde (Sponsion, Promotion, Abschluss einer Fachhochschule einmalig pro Person mit € 150,-- gefördert. 

Die Ablegung der ersten Meisterprüfung oder eines Krankenpflegediploms wird mit € 150,-- belohnt.

Die Gewährung der Bildungsförderung ist an ein Anmeldungsdatum innerhalb des Ausstellungsjahres des Abschlusszeugnisses gebunden. Später einlangende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Formulare