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Die Bildungsförderung wird mit der Vorlage eines Jahreszeugnisses einer höheren Schule ab der 10. Schulstufe (inkl.) gewährt. Es wird eine Begabtenförderung von € 50,-- bei normalem bzw. gutem Erfolg, sowie € 75,-- für einen ausgezeichneten Erfolg gewährt.
Der Abschluss eines Hochschulstudiums bzw. einer Fachhochschule wird mit Vorlage der ersten Abschlussurkunde (Sponsion, Promotion, Abschluss einer Fachhochschule einmalig pro Person mit € 150,-- gefördert.
Die Ablegung der ersten Meisterprüfung oder eines Krankenpflegediploms wird mit € 150,-- belohnt.
Die Gewährung der Bildungsförderung ist an ein Anmeldungsdatum innerhalb des Ausstellungsjahres des Abschlusszeugnisses gebunden. Später einlangende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.