Tierzuchtförderung

Bei einer schriftlichen Antragstellung unter Vorlage einer Bestätigung der Besamungsanstalt oder des Tierarztes beim Gemeindeamt Edt werden folgende Förderungen ausbezahlt:
a) für den Ankauf von gekörten Vatertieren: für Eber der Zuchtwertklasse I und II € 73,-- jedes 2. Jahr; für Schaf- und Ziegenböcke: € 22,-- jedes 2. Jahr.
b) für die Künstliche Besamung pro Portion: für die Erstbesamungen bei Rinder € 6,--, für Schweine € 1,20. Die Abrechnung soll einmal jährlich, und zwar mitte Dezember erfolgen.